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Analysen und Beiträge
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Rüstet der Staat wieder auf?
Das ist Stammheim reloaded in schlimmster FormInterview in der „Antirepressionsbeilage“ der Zeitung junge welt vom 8.7.09 Die letzte Frage/Antwort sind in dieser Veröffentlichung nicht abgedruckt worden. F: Sie
vertreten Mustafa Atalay, gegen den und vier andere derzeit nach Paragraf 129b
(Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung) vor dem OLG
Stuttgart in Stammheim ein Prozess geführt wird. Gemessen an rechtsstaatlichen
Mindeststandards – welche Kritik gibt es? Jetzt, Anfang Juli, hat es schon mehr als 100 Verhandlungstage gegeben. Diese Prozessdauer ist sehr lang. Gefühlt weit über die Hälfte aller Zeugen kamen aus dem Polizeiapparat und von Geheimdiensten. Viele haben stundenlang „Vermerke“ referiert. Das ist keine Beweisaufnahme. Die Untersuchungshaft dauert für die fünf Angeklagten seit November 2006 an. Sie wird mit Isolation und Sonderhaftbedingungen durchgeführt. Alle Anträge auf Haftentlassung blieben ohne Erfolg. Es gibt bei zweien ernste Erkrankungen, die nach Meinung der Verteidigung die Haft- und Verhandlungsfähigkeit aufhebt. Grundsätzlich problematisch und nicht hinnehmbar ist die Verwertung von „Beweisen“ aus der Türkei. Sie sind wegen der anhaltenden Folterpraxis dort generell hier unverwertbar. Es gibt aber ordnerweise Material aus der Türkei und der Chef-Antiterrorbekämpfer aus Istanbul wurde kurzzeitig als Zeuge gehört – bis die Verteidigung nachweisen konnte, dass gegen ihn zwei Anklagen wegen Folter im Dienst erhoben worden sind. F: Mustafa Atalay ist trotz schwerer Herzerkrankung weiterhin inhaftiert. Mit welcher Begründung? Herr Atalay wurde aus einer Reha-Klinik heraus vom Bundeskriminalamt verhaftet. Während der Haft erfolgte ein erneuter Eingriff, weil zwei Bypässe zum Herzen wieder verstopft waren. Heute erhält er täglich 8 bis 10 Medikamente verabreicht. All das ist gerichtsbekannt. In den Beschlüsse zur Haftfortdauer, zuletzt im April und Mai, wird eine Entlassung aber abgelehnt. Es bestehe weiter Tatverdacht und Fluchtgefahr. Auch einer Entlassung mit diversen Auflagen hat das Gericht nicht zugestimmt. F: Warum ist der Prozess in den Medien nicht ähnlich präsent wie der Fall der „Kofferbomber“ oder der „Sauerlandgruppe“? Darauf wüsste ich auch gerne eine Antwort. Eigentlich ist es doch so: Für die „Stuttgart 5“ könnte es eine linke Solidaritätsarbeit geben. Es ist ein „Pilotprozess“ in dem auch für andere Gruppen in der BRD und die deutsche Solidaritätsarbeit Wichtiges entschieden wird. Und bewaffnete Organisationen gibt es ja nicht nur in der Türkei. Aber die Arbeit zum Prozess ist sehr begrenzt. Auch die liberale Journaille hätte genug Ansatzpunkte für Berichte: Ein geistig verwirrter und in Deutschland verurteilter Agent des türkischen Geheimdienstes MIT als Kronzeuge, Folterdokumente als Beweismittel, physisch und psychisch Kranke auf der Anklagebank – Stammheim reloaded in schlimmster Form. Aber nichts passiert, obwohl Redaktionen angesprochen worden sind. F: Sind die Paragrafen 129a und b StGB von der politischen Linken nicht sträflich unterschätzt worden? Schließlich sind auf deren Grundlage einer Totalausforschung unliebsamer Aktivisten Tür und Tor geöffnet? Den „129a“ gibt es ja schon seit Jahrzehnten. Der politische Selbsterhaltungstrieb verbietet es, dessen Praxis zu unterschätzen. Und das passiert auch nicht. Die Staatsschutzaktionen gegen – ich bleibe mal bei diesen Kurzbezeichnungen – „mg“ und „G8“ waren von medialen Berichten begleitet, es gab Solidarität und Proteste. Es ist bekannt, dass der 129a ein Ausforschungsparagraf ist, der in 90 Prozent der Fälle ohne Gerichtsverfahren eingestellt wird. Und es gibt bei Betroffenen, Gruppen und „Szenen“ ein Bewusstsein für eine Bedrohung und – mehr oder weniger gut – auch daraus folgende Verhaltensweisen. Der 129b besteht seit August 2002.Ich schätze, es gab seitdem knapp 200 Ermittlungsverfahren und wenige Prozesse – fast alle gegen Islamisten. Über das Schlagwort hinaus, besteht wenig Kenntnis über eine Gefährdung für linke Strukturen durch diese Vorschrift. Dabei zeigt der Stammheimer Prozess, dass es um die Kriminalisierung legaler Tätigkeiten geht. Den dortigen Angeklagten wird die Gründung von Vereinen vorgeworfen, Demoteilnahmen, Organisierung von Schulungen, Geldsammlungen oder das Abhalten von Kulturveranstaltungen. Alles unter der Konstruktion, hier wird die „europäische Rückfront“ für die „Terrorkommandos in der Türkei“ tätig. Auch das Verfahren gegen die Journalistin Heike Schrader und ihre Verurteilung quasi als „Presssprecherin der DHKP-C in Europa“ zeigt, in wieweit Solidaritätsarbeit in Deutschland ins Visier des Staatsschutzes geraten kann. F: Sie haben auch das ehemalige Mitglied der Roten Armee Fraktion Christian Klar vertreten. Welche Bilanz ziehen Sie persönlich nach den massiven Medienkampagnen gegen Ihren Mandanten? Das wichtigste bleibt ja, dass er seit letztem Dezember draußen ist. Und auch die Paparazzi-Hetzjagd nach dem ersten Foto ist vorbei. Ansonsten bleibt die Erinnerung an die ersten Monate 2007, vom Grußwort für die Rosa-Luxemburg-Konferenz bis zur Ablehnung der Gnadenentscheidung. Eine solche mediale und politische Jauche ist über eine Person die letzten Jahre nicht vergossen worden. F: Verfolgt man den Stammheimer Prozess und die Stimmungsmache gegen Christian Klar, fühlt man sich zeitweise an die Kampagnen gegen Linke in den 1970er Jahren erinnert. Rüstet der Staat aktuell wieder auf? Wann hätte er das letzte Mal abgerüstet? Der Unterschied der Siebziger zu heute ist so: Damals gab es mehr plumpe „Kopf-Ab-Hetze“, Computer des BKA waren groß wie Kühlschränke und kein Staatsschützer hätte etwas mit dem Begriff GPS-Ortung verbunden. Heute ist die öffentliche Kampagne differenzierter(was sich bei Bedarf ändern lässt), aber der Bundestrojaner kommt in den PC und GPS-Ortung ist ein normales Fahndungsmittel. F: Wie ist es um die Grund- und Freiheitsrechte in diesem Land aus Ihrer Sicht bestellt? Schlecht. Mit einer Prise historischen Optimismus. Es ist positiv, dass die Rote Hilfe kontinuierlich an Mitgliedern gewinnt, über 100000 bei der Onlinepetition gegen Internetzensur mitmachen oder Antirepressionsarbeit im kleinen geleistet wird.
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