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Der Varvarin-Prozeß
Seit mehreren Jahren
läuft ein Gerichtsverfahren, das es so in der bundesdeutschen
Rechtsgeschichte noch nicht gegeben hat. Serbische Opfer eines
NATO-Luftangriffes während des „Kosovo-Krieges“ von 1999 haben die Bundesrepublik Deutschland auf Schmerzensgeld
und Schadensersatz verklagt. Mit meinen Hamburger Kolleginnen Gül Pinar und Ilka Hoffmann
bin ich Mitglied des Anwaltsteams der Klägerinnen und Kläger. Was passiert ist und
warum auch Deutschland haften muss, habe ich in der
Zeitschrift Konkret Nr. 7/2003 dargestellt. Das
Landgericht Bonn hat die Klage im Dezember 2003 abgewiesen. Das
Oberlandesgericht Köln wies die Berufung im Juli 2005 ab.Die Revision wurde im
November 2006 vom Bundesgerichtshof verworfen. Zur Zeit läuft eine Verfassungsbeschwerde.
Materialien zum Verfahren, die Urteile,
Medienreaktionen und rechtspolitische Analysen finden sich auf
www.nato-tribunal.de/varvarin.