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Analysen und Beiträge
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Jetzt bläst der Wind – jetzt wird gesegelt.
Der >>11. September<< und die
bundesrepublikanische Sicherheitspolitik Als am frühen Vormittag des 11. September 2001 zwei Flugzeuge in die Türme des World Trade Center in New York flogen und eine weitere Maschine in das Pentagon in Washington, gab es in den Medien der Welt lange Zeit nur ein Thema. Das Datum der Anschläge, die vielen Toten und die Bilder wirken nach. „Nach diesem Dienstag wird nichts mehr sein wie zuvor“, (1) war eine vielgehörte Einschätzung. Obwohl auch die kritische Befürchtung verbreitet war, es werde alles so bleiben, wie es ist, nur schlimmer. Auch die Warnung der indischen Autorin und Aktivistin Arundhati Roy aus demselben Monat (2) wurde Wirklichkeit. „Die Regierung Amerikas, und wohl Regierungen überall auf der Welt, werden die Kriegsatmosphäre als Vorwand benutzen, um Meinungsfreiheit und andere Bürgerrechte einzuschränken…ethnische und religiöse Minderheiten zu schikanieren, Haushaltseinsparungen vorzunehmen und viel Geld in die Militärindustrie zu stecken.“ Die völkerrechtswidrigen Angriffskriege gegen Afghanistan und den Irak, das rechtswidrige Internierungslager in Guantanamo, die Folterzentren von Abu Ghureib, Bagram oder an geheimen Orten, extralegale Hinrichtungen mittels Drohnenangriffen aber auch der Abbau von Bürgerrechten, sollten und sollen durch den „11. September“ ihre Legitimation finden. Der Impuls Unmittelbar nach diesem Tag begannen auch in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union umfangreiche politische und gesetzgeberische Aktivitäten. Schon am 19. September 2001 legte die Kommission der Europäischen Gemeinschaft einen 24seitigen Maßnahmenkatalog als „Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Terrorismusbekämpfung“ vor. (3) In Berlin verabschiedete der Bundestag im November ein „1. Anti-Terror-Paket“, dem 2002 noch ein weiteres folgte. Dadurch wurden Bestimmungen in rund 100 Gesetzen neu geschaffen oder verschärft. Von strengeren Sicherheitsüberprüfungen für das Personal von Flughäfen, Krankenhäusern oder „sicherheitsrelevanten“ Orten, über das Strafrecht bis zum Vereinsrecht. Natürlich ist der „11.September“ nicht eine „Stunde Null“ der deutschen Sicherheitspolitik gewesen. Ein hochentwickeltes und ausdifferenziertes System der staatlichen Sicherheit, von Ausforschung bis Repression, nebst allen dazu gehörenden Gesetzen und Apparaten, gab es schon lange. (4) Der Impuls des „11.September“ war aber in der ersten Phase von politisch-legislativen Maßnahmen sehr stark und die Folgewirkung dauert an, weil auch die Bundesregierung (von welchen Parteien auch getragen) im militärischen und polizeilichen „Krieg gegen den Terror“ steht und es eine Große Koalition für „Innere Sicherheit“ im Bundestag gibt. Dies schafft bis heute, medial vermittelt, gesellschaftliche Akzeptanz. „Jetzt bläst der Wind, jetzt wird gesegelt“ lautete in den Jahren 2001/02 ein kritisch gemeinter Satz zur Charakterisierung der beschleunigten Umsetzung von „Anti-Terror-Politik“. Gemeint war, dass lange nicht mehrheitsfähige Gesetzesinitiativen aus der ministeriellen Schublade gezogen, Mittelerhöhungen für Ämter und Dienste bewilligt und rechtsstaatliche Bedenken bei Gesetzesverschärfungen ignoriert wurden. Mit dem zeitlichen Abstand von zehn Jahren soll auf die Entwicklung in vier Bereiche näher eingegangen werden, Den Sicherheitsapparat, das politische Strafrecht, die Praxis der „schwarzen Listen“ für Organisationen und Personen und auf das jetzt nicht mehr so neue Feindbild des „Islamismus“. Die Ausgangsfrage ist dabei: Was hat Kontinuität, was wurde modernisiert, was ist wirklich neu. Der Apparat Von 2001 bis 2011 haben sich der Umfang und die generelle Ausrichtung des Sicherheitsapparates nicht wesentlich verändert. Der Apparat besteht weiter aus Polizei, den Dienststellen des Bundeskriminalamts (BKA) und der Landeskriminalämter, den polizeilichen Sonderkommandos, der Bereitschaftspolizei und der (2005 umorganisierten) Bundespolizei, dem Bundesamt und den Landesämtern für Verfassungsschutz, dem Amt für Sicherheit der Bundeswehr und dem Bundesnachrichtendienst. Dazu kommen im Bereich der politischen Justiz die Bundesanwaltschaft als Anklagebehörde und die Staatsschutzsenate der Oberlandesgerichte, die für die meisten politischen Verfahren zuständig sind. Dieser Apparat umfasst rund 300.000 Personen (ganz überwiegend in der uniformierten Polizei) und hat ein Budget von mehreren Milliarden Euro. Neue Mittel – explizit zur Finanzierung der Anti-Terror-Pakete - wurden dabei durch die Erhöhung der Tabaksteuer 2002/03 aufgebracht. Innerhalb der Organe wurde dem „islamistischen Terrorismus“ stärkere Bedeutung gegeben. Darauf bezogene Fachabteilungen wurden eingerichtet, arabischsprachige Experten angeworben, Datenbanken zusammengestellt und nationale wie internationale Koordination und Vernetzung voran getrieben. Ein hohes Niveau erreicht hat die Staatsschutztechnologie beispielsweise mit Möglichkeiten zur Bewegungskontrolle, Telekommunikationsüberwachung, Datenspeicherung- und Rasterung und der biometrisch oder audiovisuellen Überwachung. Der starke Anstieg der Internetnutzung führt zum Einsatz verdeckter Ermittler in sozialen Netzwerken (5), die staatschutzmäßige Nutzung von Gesichtsfelderkennung im Netz wäre ein nächster Schritt. (6) Für den „Cyber War“ ist ein Zentrum eingerichtet worden. Maßnahmen der datengestützten Fahndung wie die Vorratsdatenspeicherung bleiben staatlicherseits gewollt. Erweitert hat sich die Europäisierung der Sicherheitspolitik. Die Polizeibehörde Europol gibt es schon seit 1999, zugenommen hat die europaweite Koordination bei Fahndung, Datenvernetzung und Auslieferung. Seit Jahren gibt es auch eine Zusammenarbeit in Staatsschutzsachen mit außereuropäischen Partnerländern wie der Türkei. Ohne Rücksicht auf rechtsstaatliche Verluste. Das historisch aus Nazi-Diktatur und Gestapo-Willkür begründete und notwenige Verbot der Trennung der Arbeit von Polizei und Geheimdiensten wird fortschreitend ausgehöhlt, durch Datenaustausch zwischen diesen Institutionen in Rahmen der Antiterrordatei und der Verstärkung der informellen Zusammenarbeit. « ZurückBericht einer Menschenrechtsdelegation nach Indien im März 2004
Dieser Beitrag bleibt lesenswert, weil er ein positives Ende im Jahr 2006 hat. Der politische Gefangene wurde nach dem Sieg der demokratischen Bewegung in Nepal aus indischer Haft entlassen und konnte als freier Mann in sein Heimatland zurückkehren. Vom 24.3. bis 1.4. 2004 hielt
sich eine deutsche Menschenrechtsdelegation in Indien auf. Sie bestand aus den
Rechtsanwältinnen Heike Krause ( Köln), Ilka Hoffmann ( Hamburg) und
Rechtsanwalt Heinz Jürgen Schneider (Hamburg). Ziel der Delegation war es, den
Gefangenen C.P. Gajurel zu besuchen und Hintergründe zu seiner Haft und Anklage
zu ermitteln. Herr Gajurel ist seit August 2003 in Haft und in seiner Heimat
Nepal ein führendes Mitglied der KP Nepals (Maoist). Darüber hinaus sollten
allgemeine Informationen zur Menschenrechtslage in Indien ermittelt werden. Das
Anwaltsteam traf in Chennai ( dem früheren Madras) und Delhi mit dem Gefangenen,
Anwältinnen und Anwälten, Nichtregierungsorganisationen und Medienvertretern
zusammen. Eine Kontaktaufnahme mit Vertretern indischer Staatsorgane und
Justizvertretern wurde versucht. Zum Abschluß der Reise war die Delegation vom Gesandten der deutschen Botschaft eingeladen. Dieser Bericht wurde auch der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Frau Claudia Roth, übersandt. Aktivitäten in Chennai
Meeting mit Aktivisten
Am Abend des 24.3.04 fand ein Treffen mit rund 30 Aktivisten der Organisation Save the life of nepali revolutionary leader C.P. Gajurel statt. Zu den Teilnehmern gehörten auch die Ehefrau und der Sohn von Herrn Gajurel. Die Delegation stellte sich und ihren Auftrag vor .Danach sprachen Organisationsvertreter u.a. von Peoples Democratic Youth Assosiation, Centre for Protecting civil Liberties und dem Nepali peoples rights protection committee. In den Referaten wurde die Menschenrechtslage in Indien kritisiert und auf das Auseinanderklaffen von gesetzlichen Rechten und der realen gesellschaftlichen Praxis hingewiesen. Gespräche mit Rechtsanwälten
Die Delegation traf mit den Anwälten A.Rahul und K.Chandru ( beide aus Chennai) und K.D.Rau (Mumbai) zusammen. Außerden wurde das Gebäude des High Court besichtigt. Rechtsanwalt Chandru vertritt Herrn Gajurel vor diesem höchsten Bezirksgericht. Juristisches Ziel seiner Aktivitäten ist es, eine drohende Ausweisung nach Nepal durch gerichtliche Schritte zu verhindern. Er berichtete, dass es für die Dauer der Untersuchungshaft in Indien keine zeitliche Begrenzung gibt auch ein Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ( Haftdauer am Vorwurf und einer möglichen Strafhöhe zu messen) ebenso wenig gilt wie ein Beschleunigungsgrundsatz (rasche gerichtliche Entscheidung bei Inhaftierung). Herr Chandru berichtete weiter: Eine Überwachung der Gespräche von Verteidiger und inhaftierten Mandanten ist üblich. Das indische Anti-Terror-Gesetzt POTA von 2002 hat die Menschenrechtslage verschärft. Politische Gefangene befinden sich häufig in Isolationshaft. Folter durch Polizeiorgane sind gegenüber sozialen Gefangenen üblich, bei politischen Gefangenen besteht wegen häufigerer anwaltlicher Vertretung und Öffentlichkeit ein gewisser Schutz. Der generelle Schutz der Menschenrechte erfolgt zwar durch Bürgerrechtsorganisationen, fortschrittliche Juristen und ihre Organisationen und kleinere Teile der Medien, im herrschenden Parteienspektrum spiegelt sich das aber nicht wieder. Rechtsanwalt Rahul ist der Verteidiger von Herrn Gajurel im Ermittlungsverfahren wegen eines Passvergehens. Herr Gajurel nutzte für einen beabsichtigten Flug nach Europa, wo er zur Lage in Nepal Öffentlichkeitsarbeit betreiben wollte, einen falschen britischen Paß und wurde bei einem Zwischenstop in Chennai festgenommen. Eine Anklage war auch nach sieben Monaten noch nicht erfolgt. In vergleichbaren Fällen erfolgt in der Regel eine Freilassung gegen Kaution. Passvergehen ist lediglich mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe als Vergehen bedroht. Diese Kaution wurde angeboten und zwei „Bürgen“ für die Haftverschonung gestellt. Das Gericht hat aber eine Entlassung gegen Kaution abgelehnt und einer der Bürgen wurde zwischenzeitlich selbst verhaftet. Rechtsanwalt Rau ist Mitglied der Association of Peoples Lawyer und vertritt Klienten in Todesstrafenfällen. Indien kennt die Todesstrafe und vollstreckt sie auch. Sie hat nach Meinung von Anwalt Rau Klassencharakter. Ganz überdurchschnittlich trifft sie Arme, schlecht verteidigte Angeklagte. Er berichtete weiter: Bürgerrechtler und Bürgerrechtlerinnen, häufig auch Anwälte werden wegen ihrer Tätigkeit und Forderungen durch Staatsorgane bedrängt und bedroht, es ist zu Tötungen gekommen. Die indische <Gesellschaft ist durch das Kastenwesen weiterhin gespalten, 90 Prozent der Gesellschaft bildet die Unterschicht, der Rest besitzt die wirtschaftliche und politische Macht. Die Oberschicht bilden die Bramanen, sie stellen ganz überwiegend die Leitung von Polizei, Armee und anderen Organen. Frauen sind im Rechtssystem stark diskriminiert. Dies reicht von der Frage, dass Anzeigen von Frauen wegen Gewalt in der Familie von der Polizei nicht bearbeitet werden, bis zum Eigentums- und Erbrecht, das keine Gleichheit kennt. Polizei und extralegale „Banden“ im Auftrag von Großgrundbesitzern arbeiten gemeinsam gegen die Bewegung der Landlosen. Es ist zu Massakern durch die „Gangs“ gekommen ohne juristische Folgen für die Täter. Kontaktversuch zu Gericht und Staatsanwaltschaft
Die Delegation hat gemeinsam mit Rechtsanwalt Rahul versucht, in der Passsache mit dem zuständigen Richter und Staatsanwalt zu sprechen. Dazu haben wir uns am 26.3.04 zum District Munsif Court Alandur in Chennai begeben. Trotz Anmeldung war der Richter nicht zu einem Treffen bereit, weil er sich nicht dem Vorwurf der „Korruption“ aussetzen wollte. Der Staatsanwalt war ebenfalls nicht zu sprechen. Besuch bei dem Gefangenen Am 26.3.04 konnte die Delegation – nach längeren bürokratischen Verschleppungen – gemeinsam mit Anwalt Rahul Herrn Gajurel im Central Prison Chennai besuchen. Das Gespräch dauerte rund 60 Minuten. Es fand in einem Dienstraum statt und wurde durch einen uniformierten Gefängnisaufseher überwacht. Dieser intervenierte einmal, was aber nach engagiertem Protest durch Herrn Rahul zurückgewiesen wurde. Herr Gajurel dankte für den Besuch. Er berichtete zunächst von der Gefahr einer Abschiebung nach Nepal. Bereits vor einiger Zeit sind zwei leitende Mitglieder der oppositionellen KP(maoist) von Indien an das Regime in Katmandu abgeschoben worden. Einer war Mitglied der Delegation der Opposition bei den Friedensverhandlungen 2003. Die Abgeschobenen wurden in Nepal gefoltert, ihr Schicksal ist jetzt unbekannt. Auch ihm drohen Gefahren im Fall einer Abschiebung. Deshalb sind rechtliche und politische Aktivitäten nötig. Er hat in lediglich einen kleinen Fall, die Benutzung des falschen Passes, gegen indische Gesetze verstoßen. Die Regierung benutzt ihn als Geisel und eine Abschiebung könnte jederzeit erfolgen. Nur durch die Aktionen vor Ort und die gerichtlichen Aktivitäten ist dies zunächst verhindert worden. Es ist offensichtlich, dass Indien ihn nicht freilassen will. Seine Perspektive bezeichnete Herr Gajurel mit dem Begriff „Dilemma“. Da ist zunächst die mögliche Abschiebung nach Nepal. Eine andere Möglichkeit wäre die Überstellung in ein Camp für unerwünschte Ausländer rund 60 Kilometer südlich von Chennai. Dort befinden sich unter Bewachung zur Zeit 125 Ausländer, die sich in einem Internierungsstatus befinden. Zwei dortige Gefangene sind bereits seit 13 Jahren interniert. Auch ihm könne eine unbefristete Haft drohen. Zu einer möglichen Lösungsperspektive sagte er uns: Wenn er nicht in Freiheit in Indien leben könnte, bestehe eine Lösung in einem garantierten Asyl in einem Drittland. Er nannte u.a. Schweden und Holland. Dazu müsste ein Land gefunden und Reisedokumente gegeben werden, auch könnten UN-Einrichtungen helfen. Als Beispiele nannte er den Vorsitzenden der KP der Philippinen, der Asyl in den Niederlanden hat und einen ähnlichen Fall eines Tamilenführers in England. Indien könnte zu einer Lösung bereit sein, weil es einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat als Vertreterin Südostasiens anstrebt. Eine Kampagne in Indien und Aktivitäten in Europa blieben notwendig. Zu den Umständen seiner Haft sagte Herr Gajurel: Im Gefängnis gebe es zwei Kategorien von Häftlingen – A-Claass und B-Class. Sein Antrag auf den bessseren A-Class-Status wurde dreimal abgelehnt. Er wird behandelt wie ein normaler krimineller Gefangener. Neue Anträge auf den besseren Status wolle er nicht mehr stellen. Nachdem er vorher im Sicherheitsblock war, ist er jetzt im Ausländerblock. Dort kann er mit anderen Gefangenen zusammenkommen. Seine gesundheitliche Lage bezeichnete er als in Ordnung. Es gäbe medizinische Versorgung im Gefängnis. Er kann dreimal wöchentlich von seiner Famile und den Anwälten besucht werden. Freunde ohne diesen Status können ihn aber nicht besuchen. Er macht regelmäßige Übungen, hat Zugang zu zwei Zeitungen aber nicht zu Büchern. Es gibt für ihn als Ausländer im Gefängnis kulturelle Probleme wie Sprache und Essen. Pressekonferenz
Am 27.3.04 gab die Delegation eine Pressekonferenz zu den Resultaten ihrer Arbeit im Presse Club von Chennai. Die Delegationsmitglieder informierten gemeinsam mit den Anwälten Rahul und Chandru über die Fakten des Falles, den Besuch im Gefängnis und eine Lösungsperspektive. Die Fragen betrafen den Grund der Inhaftierung, die Haftbedingungen, die Motivation der Delegation nach Indien zu kommen, den Weg der Erlangung einer Besuchserlaubnis und die Frage, welche politisch-diplomatischen Aktivitäten es für eine Lösung gibt. Nach unseren Informationen wurde über die Pressekonferenz in Sun-TV, in der Zeitung The Hindu und in einer Zeitung in tamilischer Sprache berichtet. Aktivitäten in Delhi
In der Bundeshauptstadt Delhi traf sich die Delegation mit Aktivisten von Nichtregierungsorganisationen im Indian Social Institut, hatte ein Treffen mit einem Vertreter der Nationalen Menschenrechtskommission, einer auf Flüchtlingsfragen spezialisierten Anwältin und einem von der Todesstrafe bedrohten Angeklagten, der in der ersten Gerichtsinstanz freigesprochen worden war. Auf der Pressekonferenz am 31.3.04 informierte die Delegation über den Gesamtbesuch in Indien und beantwortete Fragen. Anwesend waren neben indischen auch nepalesische Medien. Am 1.4.04 gab es ein Gespräch mit dem Gesandten der deutschen Botschaft, Herrn Kiderlen, über die Arbeit der Delegation und allgemein über die Lage der Menschenrechte in Indien
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