Analysen und Beiträge


Jetzt bläst der Wind – jetzt wird gesegelt.

Der >>11. September<< und die bundesrepublikanische Sicherheitspolitik

Als am frühen Vormittag des 11. September 2001 zwei Flugzeuge in die Türme des World Trade Center in New York flogen und eine weitere Maschine in das Pentagon in Washington, gab es in den Medien der Welt lange Zeit nur ein Thema. Das Datum der Anschläge, die vielen Toten und die Bilder wirken nach. „Nach diesem Dienstag wird nichts mehr sein wie zuvor“, (1) war eine vielgehörte Einschätzung. Obwohl auch die kritische Befürchtung verbreitet war, es werde alles so bleiben, wie es ist, nur schlimmer.

Auch die Warnung der indischen Autorin und Aktivistin Arundhati Roy aus demselben Monat (2) wurde Wirklichkeit. „Die Regierung Amerikas, und wohl Regierungen überall auf der Welt, werden die Kriegsatmosphäre als Vorwand benutzen, um Meinungsfreiheit und andere Bürgerrechte einzuschränken…ethnische und religiöse Minderheiten zu schikanieren, Haushaltseinsparungen vorzunehmen und viel Geld in die Militärindustrie zu stecken.“

Die völkerrechtswidrigen Angriffskriege gegen Afghanistan und den Irak, das rechtswidrige Internierungslager in Guantanamo, die Folterzentren von Abu Ghureib, Bagram oder an geheimen Orten, extralegale Hinrichtungen mittels Drohnenangriffen aber auch der Abbau von Bürgerrechten, sollten und sollen durch den „11. September“ ihre Legitimation finden.

Der Impuls

Unmittelbar nach diesem Tag begannen auch in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union umfangreiche politische und gesetzgeberische Aktivitäten. Schon am 19. September 2001 legte die Kommission der Europäischen Gemeinschaft einen 24seitigen Maßnahmenkatalog als „Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Terrorismusbekämpfung“ vor. (3)

In Berlin verabschiedete der Bundestag im November ein „1. Anti-Terror-Paket“, dem 2002 noch ein weiteres folgte. Dadurch wurden Bestimmungen in rund 100 Gesetzen neu geschaffen oder verschärft. Von strengeren Sicherheitsüberprüfungen für das Personal von Flughäfen, Krankenhäusern oder „sicherheitsrelevanten“ Orten, über das Strafrecht bis zum Vereinsrecht.

Natürlich ist der „11.September“ nicht eine „Stunde Null“ der deutschen Sicherheitspolitik gewesen. Ein hochentwickeltes und ausdifferenziertes System der staatlichen Sicherheit, von Ausforschung bis Repression, nebst allen dazu gehörenden Gesetzen und Apparaten, gab es schon lange. (4) 

Der Impuls des „11.September“ war aber in der ersten Phase von politisch-legislativen Maßnahmen sehr stark und die Folgewirkung dauert an, weil auch die Bundesregierung (von welchen Parteien auch getragen) im militärischen und polizeilichen „Krieg gegen den Terror“ steht und es eine Große Koalition für „Innere Sicherheit“ im Bundestag gibt.  Dies schafft bis heute, medial vermittelt, gesellschaftliche Akzeptanz.

„Jetzt bläst der Wind, jetzt wird gesegelt“ lautete in den Jahren 2001/02 ein kritisch gemeinter Satz zur Charakterisierung der beschleunigten Umsetzung von „Anti-Terror-Politik“. Gemeint war, dass lange nicht mehrheitsfähige Gesetzesinitiativen aus der ministeriellen Schublade gezogen, Mittelerhöhungen für Ämter und Dienste bewilligt und rechtsstaatliche Bedenken bei Gesetzesverschärfungen ignoriert wurden.

Mit dem zeitlichen Abstand von zehn Jahren soll auf die Entwicklung in vier Bereiche näher eingegangen werden,  Den Sicherheitsapparat, das politische Strafrecht, die Praxis der „schwarzen Listen“ für Organisationen und Personen und auf das jetzt nicht mehr so neue Feindbild des „Islamismus“.

Die Ausgangsfrage ist dabei: Was hat Kontinuität, was wurde modernisiert, was ist wirklich neu.

Der Apparat

Von 2001 bis 2011 haben sich der Umfang und die generelle Ausrichtung des Sicherheitsapparates nicht wesentlich verändert.

 Der Apparat besteht weiter aus Polizei, den Dienststellen des Bundeskriminalamts (BKA) und der Landeskriminalämter, den polizeilichen Sonderkommandos, der Bereitschaftspolizei und der (2005 umorganisierten)  Bundespolizei, dem Bundesamt und den Landesämtern für Verfassungsschutz, dem Amt für Sicherheit der Bundeswehr und dem Bundesnachrichtendienst. Dazu kommen im Bereich der politischen Justiz die Bundesanwaltschaft als Anklagebehörde und die Staatsschutzsenate der Oberlandesgerichte, die für die meisten politischen Verfahren zuständig sind. Dieser Apparat umfasst rund 300.000 Personen (ganz überwiegend in der uniformierten Polizei) und hat ein Budget von mehreren Milliarden Euro. Neue Mittel – explizit zur Finanzierung der Anti-Terror-Pakete - wurden dabei durch die Erhöhung der Tabaksteuer 2002/03 aufgebracht.

Innerhalb der Organe wurde dem „islamistischen Terrorismus“ stärkere Bedeutung gegeben. Darauf bezogene Fachabteilungen wurden eingerichtet, arabischsprachige Experten angeworben, Datenbanken zusammengestellt und nationale wie internationale Koordination und Vernetzung voran getrieben.

Ein hohes Niveau erreicht hat die Staatsschutztechnologie beispielsweise mit Möglichkeiten zur Bewegungskontrolle, Telekommunikationsüberwachung, Datenspeicherung- und Rasterung und der biometrisch oder audiovisuellen Überwachung.  Der starke Anstieg der Internetnutzung führt zum Einsatz verdeckter Ermittler in sozialen Netzwerken (5), die staatschutzmäßige Nutzung von Gesichtsfelderkennung im Netz wäre ein nächster Schritt. (6) Für den „Cyber War“ ist ein Zentrum eingerichtet worden. Maßnahmen der datengestützten Fahndung wie die Vorratsdatenspeicherung bleiben staatlicherseits gewollt.

Erweitert hat sich die Europäisierung der Sicherheitspolitik. Die Polizeibehörde Europol gibt es schon seit 1999, zugenommen hat die europaweite Koordination bei Fahndung, Datenvernetzung und Auslieferung. Seit Jahren gibt es auch eine Zusammenarbeit in Staatsschutzsachen mit außereuropäischen Partnerländern wie der Türkei. Ohne Rücksicht auf rechtsstaatliche Verluste.

Das historisch aus Nazi-Diktatur und Gestapo-Willkür begründete und notwenige Verbot der Trennung der Arbeit von Polizei und Geheimdiensten wird fortschreitend ausgehöhlt, durch Datenaustausch zwischen diesen Institutionen in Rahmen der Antiterrordatei und der Verstärkung der informellen Zusammenarbeit.

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Bericht über eine Menschenrechtsdelegation in die Türkei im August 2002

0. Aufgabenstellung und Arbeitsweise

Vom 25. bis 29. August 2002 befand sich eine Delegation aus Deutschland in der Türkei, die einen politischen Prozeß beobachten und sich über die Situation der Menschenrechte informieren wollte. Die Reise wurde organisatorisch unterstützt von der Nichtregierungsorganisation "Komitee gegen Isolationshaft" und fand in Kooperation mit Juristenvereinigungen aus der BRD statt. Der sechsköpfigen Gruppe gehörten Juristen und Journalisten an, eine Kölner Anwältin türkischer Abstammung aus der Delegation arbeitete als Übersetzerin.
Neben persönlichen Aufzeichnungen wurden die Erkenntnisse auch durch Fotos und Videoaufnahmen festgehalten. Die Tätigkeit der Delegation wurde nicht behindert.

Besucht wurde ein Prozeß vor dem Staatssicherheitsgericht in Istanbul, darüber hinaus
fanden - ebenfalls in Istanbul - Gespräche mit Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen statt sowie mit Vertretern der Anwaltschaft, mit Gewerkschaftern und Menschenrechtsaktivisten.

Nachfolgend wird über die Gespräche und Beobachtungen in chronologischer Reihenfolge berichtet.
Der Bericht beruht auf schriftlichen Aufzeichnungen und persönlichen Erlebnissen. Bis auf die Namen der Anwältinnen und Anwälte wird die Identität der übrigen Gesprächspartner nicht offengelegt.

1. Bericht zur Durchsuchung der Zeitschrift Ekmek ve Adalet

Wir besuchten die Redaktionsräume der Zeitschrift ( die auf deutsch Brot und Gerechtigkeit heißt) und sprachen mit Redakteuren. Das Blatt ist legal und hat eine Druckauflage von 10000 Exemplaren.

Am 20.8.2002 gegen 10 Uhr 30 bemerkte die Redaktion, daß sich auf der Straße vor dem Geschäftshaus, in dem sich ihr Büro befindet, etwa 300 Sicherheitskräfte sammeln, die Straße absperren und einen Zeitungsmitarbeiter vor dem Gebäude festnehmen. Wegen regierungskritischer Artikel - insbesondere zum Hungerstreik politischer Gefangener gegen die Einführung von Isolationsgefängnissen - und früheren Erfahrungen, rechnete die Redaktion mit einer Hausdurchsuchung. Anwälte wurden benachrichtigt und die stählernen Eingangstür zugesperrt. Kurze Zeit darauf wurde von außen gerufen: "Ergebt euch". Die Redakteure riefen "Wir warten auf unsere Anwälte" und zogen sich in den hinteren Raum zurück und informierten mit handgeschriebenen Plakaten, die aus den Fenstern gehalten wurden, die Passanten und Reporter auf der Straße.
Die Sicherheitskräfte konnten die Stahltür nicht öffnen und zerstörten die Wand neben der Tür um hereinzukommen. Das Foto dieses Lochs haben wir gesehen, der Schaden war gerade behoben.
Die Durchsuchung wurde mit Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ( im türkischen Strafrecht einer "bewaffneten Organisation") begründet.
Nach der Festnahme wurde den Redakteuren Handschellen angelegt, beim Transport zur Polizeistation wurden sie geschlagen und getreten, einer erlitt einen Nasenbeinbruch. Die Polizei beschlagnahmte Arbeitstechnik und PCs, die zum Zeitpunkt unseres Besuchs nicht wieder herausgegeben waren.

Die Festgenommenen mußten vier Tage im Polizeigewahrsam bleiben. Sie waren Dauervernehmungen ausgesetzt, wenn sie ermüdeten wurde ihnen Wasser ins Gesicht gespritzt und die Verhöre fortgesetzt. Nach vier Tagen lehnte das Staatssicherheitgericht (DGM) in Istanbul den Erlaß eines Haftbefehls ab, die beschlagnahmten Gegenstände seien keine Tatbeweise. Die Sache wurde an ein unteres Gericht verwiesen, von diesem wurde die Freilassung verfügt. Bei der Freilassung wurden alle Verhafteten dem Amtsarzt vorgeführt um zu dokumentieren, daß es keine Folterspuren gibt. Bei der Entlassung erklärten Angehörige der politischen Polizei: "Wir werden euch regelmäßig besuchen". Ein Redakteur erklärte uns, nach den Erfahrungen geschehe dies alle 5 bis 6 Monate. Es war unklar, was mit dem Ermittlungsverfahren weiter wird.

Berichtet wurde uns von Solidarität und Protesten in anderen linken Zeitungen, gegen die es ähnliche regelmäßige Repression gäbe. Teilweise mit deren Hilfe wurde die aktuelle Ausgabe der Zeitung herausgebracht.
Durch neue gesetzliche Regelungen gebe es weniger die Gefahr von Haftstrafen für regierungskritische Journalisten und Verleger und weniger Vor-ab-Zensur. Deutlich erhöht seien aber die Geldstrafen für kriminalisierte Artikel, die zum finanziellen Ende der Zeitung führen können oder zu einer Ersatzfreiheitsstrafe für den Verantwortlichen, wenn die Geldstrafe nicht bezahlt werden kann.

2. Bericht zur Durchsuchung der Zeitschrift Gencelik

Es handelt sich um eine legale Jugendzeitung. Ihre Redaktion wird auch als Treffpunkt genutzt und verfügt über eine kleine Bibliothek für Jugendliche.

Ihre Redaktion liegt ca. 5 Gehminuten von dem Redaktionsbüro von Ekmek ve Adalet entfernt und auch das polizeiliche Vorgehen ist identisch. Die Durchsuchung erfolgt hier ebenfalls am 20.8.2002 gegen 11 Uhr. Vorwurf war auch die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Beschlagnahmt wurden PCs, Telefone und ein Videorekorder. Die Festgenommenen wurden - insbesondere beim Abtransport in dem engen Treppenhaus - mißhandelt, einer Frau der Arm gebrochen. Die Haft dauerte ebenfalls vier Tage. Danach lehnt das DMG eine Übernahme des Verfahren ab und verwies an ein niedrigeres Gericht, das die Freilassung verfügte. Ermittelt wird jetzt gegen die Festgenommenen wegen Widerstand und Störung der öffentlichen Ordnung. Nach der Durchsuchung brach in Teilen Wohnung, in der sich die Redaktion befindet, ein Feuer aus. Die Brand- und Löschspuren waren noch zu sehen und die Nutzung ist teilweise nicht möglich.

Berichtet wurde uns von Mediendiffamierungen als "Terroristen" nach der Durchsuchung. In Fernsehberichten offizieller türkischer Sendern seien auch die Übergriffe zu sehen. Eine jüngere Frau studiert Pädagogik, wurde in den Lehrveranstaltungen von Professoren schon als "Bombenlegerin" bezeichnet und sieht Probleme beim Studienabschluß.

3. Bericht über Repression bei gewerkschaftlicher Arbeit

Die Delegation besuchte das Büro der Istanbuler Sektion des Gewerkschaftsdachverbandes DISK. Er ist eine linke Organisation mit türkeiweit rund 700000 Mitgliedern.
Der gewerkschaftliche Organisationsgrad ist nicht sehr hoch. Es gibt erhebliche Probleme mit Arbeitslosigkeit, Entlassungen, Privatisierungen auf Grundlage von IWF-Vorgaben und Armut. Bei Streiks und anderen gewerkschaftlichen Aktivitäten von DISK kommt es immer wieder zu Repressalien.
Nachdem die Gewerkschaft der Justizangestellten, zu der auch die Gefängniswärter gehören, die blutigen Übergriffe auf die Hungerstreikenden am 19. Dezember 2000 als "Massaker" bezeichnet hatte, gab es gegen die Verantwortlichen Verfahren und Verhaftungen, zur Zeit ist diese Gewerkschaft geschlossen.
Repressionen gibt es auch gegen 40 Gewerkschaftler, die namentlich eine Erklärungen gegen Isolationshaft unterzeichnet hatten.

4. Bericht von Rechtsanwalt Halil Özpolat

Rechtsanwalt Özpolat verteidigt seit 30 Jahren in politischen Verfahren. Sein inzwischen entlassener Sohn nahm am Hungerstreik teil und war als Gefangenensprecher an Verhandlungen mit Vertretern des Europaparlaments beteiligt.

Der Jurist kritisiert die Europäische Union, weil die neuen Isolationshaft-Gefängnisse ("F-Typ") auf deren Modell zurückgehen. Bei der Erstürmung der Gefängnisse während des laufenden Hungerstreiks am 19.12.2000 habe es ein Massaker mit vielen toten Gefangenen gegeben. Die Obduktionsberichte und Informationen der Gefangenen belegen, daß die Tötungen durch Schüsse oder Gaseinsatz der Sicherheitskräfte erfolgten.
In der Anwaltschaft gibt es Proteste gegen die neuen Gefängnisse, auch unter Ärzten. Es kommt deswegen zu Repressionen. So läuft ein Ermittlungsverfahren gegen den Vorsitzenden der Istanbuler Anwaltskammer wegen seiner öffentlichen Proteste nach dem Anti-Terror-Paragrafen 169 des türkischen Strafgesetzbuchs.

5. Bericht von Angehörigen politischer Gefangener

Die Delegation besuchte drei Menschen, die in einem Haus in einem Istanbuler Armenviertel seit 16 Tagen einen Solidaritätshungerstreik gegen Isolationshaft durchführen. In dieser Wohnung war ein ständiges Kommen und Gehen von Menschen, die ihre Solidarität zum Ausdruck bringen wollten. Es gab bereits Durchsuchungen in dieser Wohnung. Polizeipräsenz - jedoch nicht an unserem Besuchstag - soll Menschen abschrecken. Vor Beginn des Solidaritätshungerstreiks hatte die Polizei den Wohnungsinhaber, der auch an der Aktion teilnimmt, verhaftet und aufgefordert das nicht zu tun und seine Wohnung nicht zum Zentrum zu machen.
Aus diesem Kreis und von der Angehörigenorganisation TAYAD werden Proteste und Übergabe von Petitionen an Konsulate von EU-Ländern durchgeführt. Das Konsulat der BRD nahm eine solche Petition entgegen, eine Aktion vor dem französischen Konsulat wurde von der Polizei verhindert. Gegenwärtig sind noch 24 Gefangene im Hungerstreik als Todesfasten. Es gab bisher 96 Tote in diesem Kampf. Er wird nach Mitteilung unserer Gesprächspartner fortgesetzt.

Die Frau aus der Dreiergruppe berichtete uns, daß ihr Mann 1999 an einem Anschlag auf das Konsulat der USA beteiligt war und von Sicherheitskräften erschossen wurde. Ihr Sohn (21) befindet sich wegen Mitgliedschaft in der DHKP-C in Haft, in einem der neuen Gefängnisse. Bei Besuchen kann sie ihren Sohn nur hinter einer Trennscheibe sehen. Vor Besuchen kommt es zu entwürdigenden körperlichen Durchsuchungen der Besucherinnen "wie beim Frauenarzt". Wer dies verweigert, wird vom Besuch ausgeschlossen. Es gibt die Versuche bei den Gefangenen eine Einheitskleidung durchzusetzen, private Wäsche darf nur noch begrenzt mitgebracht werden. Es müßte als erster Schritt durchgesetzt werden, daß kleine Gruppe aus 6-10 Gefangenen entstehen können, jetzt ist jeder in seiner Zelle allein. "Niemand kann garantieren, daß sie uns morgen nicht angreifen oder das mein Sohn noch lebt."

Ein Mann nimmt am Hungerstreik teil, weil sein Sohn (damals 15 oder 16) beim Verkauf der Zeitung Kurtulus von Sicherheitskräften erschossen worden ist. Das Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten ist wegen "Notwehr" eingestellt worden. Auch seine Ehefrau ist von Repressionen betroffen.

Ein weiterer Mann erzahlt, daß sein Sohn zwangsweise in ein neues F-Typ-Gefängnis gebracht wurde. Beim ersten Besuch des Vaters konnte er nicht sehen. Er wurde in eine Einzelzelle gebracht. Neben der Isolation gibt es Klagen über ständigen (Bau-) Lärm. Sein Sohn (26) wurde in der Zelle erhängt aufgefunden. Er weiß nicht und läßt untersuchen ob Selbstmord oder Mord vorliegt. "Einzelne Gefangene werden verrückt unter diesen neuen Bedingungen".

7. Berichte ehemaliger politischer Gefangener

Die Delegation führte ein Gespräch mit mehreren entlassenen politischen Gefangenen, die den Angriff der Sicherheitskräfte auf die Gefängnisse am 19. Dezember 2000 erlebt hatten und teilweise in den neuen F-Typ-Gefängnissen einsaßen bzw am Todesfasten teilnahmen. Für die Entlassenen gibt es medizinisch-psychologische Unterstützung durch ihre Organisation und die Stiftung des Menschenrechtsvereins IHD. Viele von ihnen leben in einem gemeinsamen Haus am Meer. Ein anderes medizinisches Behandlungszentrum wurde bereits nach 15 Tagen von der Polizei geschlossen.

Eine Frau berichtet uns, daß sie seit 1994 in Haft war und vor einigen Monaten entlassen wurde. Sie hat die Polizeioperation am 19. Dezember als Augenzeugin miterlebt. Die Frau war nach ihrer Entlassung in psychologischer Krankenhausbehandlung. Noch heute kehren die traumatischen Erinnerungen zurück, wenn sie ein Polizeiauto sieht oder Hämmern und Baulärm hört. Sie hat Schlafstörungen und muß nachts immer Licht brennen lassen. Sie klagt über Gedächtnisstörungen, so weiß sie, daß sie verheiratet ist, aber nicht mehr mit wem.

Ein Mann (29) macht einen körperlich und sprachlich sehr gezeichneten Eindruck. Er spricht verlangsamt und hat keine Erinnerung mehr. Andere Ex-Gefangene ergänzen, daß er seit 1996 in Haft war, der 2. Gruppe des Todesfastens im Bayrampascha Gefängnis in Istanbul angehörte und erst seit 2 Monaten überhaupt wieder sprechen kann.

Ein anderer Mann schildert uns ausführlich die Erstürmung des Bayrampascha Gefängnisses durch die Sicherheitskräfte. Er befand sich in der Massenzelle für Männer. Das Eindringen erfolgte durch das Dach und durch die Wände. Die Sicherheitskräfte benutzten Gas und schossen mit Gewehren. Die Gefangenen errichteten Barrikaden, einer zündete sich - wie vorher von ihm angekündigt - an, auf ihn wurde geschossen. Nach ihrer Überwältigung und beim Transport in die neuen Isolationsgefängnisse wurde die Gefangenen geschlagen. Bei der Operation gab es sechs Tote und etwa 30 Verletzte.

Ein weiterer Mann (25) hatte dasselbe erlebt. Er faßte es in die Worte: "Die Hölle kann nicht schlimmer sein als diese Operation. Das ist aber nichts gegen die Einsamkeit in der Isolationshaft". Bis zu seiner Entlassung verbrachte er einige Monate in den neuen F-Typ-Gefängnissen. Er berichtete - wie auch andere Gefangene - von einer "Willkommensfolter".
Beim Neuzugang müssen sich die Häftlinge ausziehen und werden von den Wächtern mißhandelt. Berichtet wird von Zellendurchsuchungen, die mit Verwüstungen enden und von mehreren Fällen, in den politische Gefangene wegen der Isohaftbedingungen "psychisch durchdrehen".

Ein etwas älterer Mann (41) wog nach 200 Tagen Todesfasten nur noch 40 kg. Den Hungerstreik hat er beendet. Er hat keine körperlichen Probleme, aber Gedächtnisstörungen.

Eine weitere Frau hat bei der Polizeioperation im Dezember 2000 Verbrennungen erlitten. Sie ist vor einem Monat entlassen worden und muß sich jetzt der dritten medizinischen Operation unterziehen.

8. Bericht des Menschenrechtsvereins IHD

Der Verein hat mehrere Büros in der Türkei. Er ist Repressionen ausgesetzt. 13 seiner Mitglieder wurden bisher umgebracht.

Der Protest gegen die Einführung der Isolationsgefängnisse wird geteilt, die Aktionsform des Todesfastens aber abgelehnt. Schon vor Einführung der F-Typ-Gefängnisse organisierte der IHD Proteste dagegen. Isolationshaft sei die Umsetzung des Rachegedankens des Staates wie in totalitären Regimen. Heute wird nach jedem Toten im Hungerstreik Strafanzeige gegen den Justizminister gestellt. Es gebe systematische Folter und auch Vergewaltigungen, aber je nach Ort der Haftanstalten verschieden.
Kompromisse deuteten sich nicht an, die neue Justizministerin habe nicht auf einen Brief geantwortet. Kritisiert wird ein "Schweigen in der Öffentlichkeit" gegenüber Menschenrechtsverletzungen, obwohl der Staat im Fernsehen Bilder von verbrannten Frauen (nach dem 19.12.2000) und von Übergriffen auf die Presse ausstrahlen läßt.

In einen Regierungswechsel nach den türkischen Wahlen im November wird keine Hoffnung gesetzt. Auch ein Beitritt zur Europäischen Union wird nicht als Lösung gesehen. Das Modell der Isogefängnisse komme aus der EU und diese habe zu den Übergriffen geschwiegen.

Auf die Frage, ob die neuen Gesetze zur Reform des Rechts Kosmetik sind oder positive Ansätze bringen, wurde die Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten begrüßt, aber generell angemerkt, daß es auf die reale Praxis mit dem neuen Recht ankommt.

9. Bericht von Rechtsanwalt Behic Asci und Kollegen

Die Anwälte bilden zusammen seit 1989 das Anwaltsbüro des Volkes. Sie betreiben fast ausschließlich politische Mandate und fühlen sich ihren Mandanten politisch verbunden.
Ein Gründungsmitglied des Büros wurde 1994 von der Polizei in einem Cafe erschossen. Ein Ermittlungsverfahren deswegen ist noch nicht beendet. Der Todesschütze ist heute Polizeipräsident in Istanbul.

Gegen Rechtsanwalt Asci ist ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, weil er das Mandat für Gefangene im Todesfasten übernommen hat. Es geht um Unterstützung einer bewaffneten / terroristischen Vereinigung. Dafür beträgt die Höchststrafe 3 Jahre. Es gab auch gegen andere Verfahren.. Bei einer Verurteilung durch das Staatssicherheitsgericht könnte ein Berufsverbot drohen, die - liberale - Istanbuler Rechtsanwaltskammer sieht Urteile dieses Sondergerichts aber nicht als ausreichend dafür an, anders sieht das die Kammer in Ankara. Zweimal - zuletzt 1996 - wurde das Büro durchsucht, dabei kam es auch zur Beschlagnahme von Mandantenakten.

Besuche in den F-Typ-Gefängnissen sind sehr zeitaufwendig, weil die Anstalten weit übers Land verstreut liegen. Der Anwalt muß sich untersuchen lassen. Es findet eine akustische Überwachung der Gespräche statt und es gibt eine Trennscheibe. Die Mandanten dürfen nichts aus der Zelle mitnehmen. Materialien des Anwalts für den Mandanten werden durchsucht und möglicherweise nicht ausgehändigt. Es gibt Schwierigkeiten den Vollzugsleiter der Anstalt zu sprechen.

10. Bericht von Rechtsanwältin S. Demir

Sie ist Vorsitzende der Istanbuler Sektion des fortschrittlichen Anwaltsverein, den es auch in anderen Städten gibt bzw dort aufgebaut werden soll. Es gibt Kontakte zu europäischen Anwaltsvereinigungen und den Wunsch diese zu intensivieren.

Es gibt Repressionen gegen Anwälte durch Ermittlungsverfahren oder Ehrengerichtsverfahren z.B. wegen Teilnahme an der Beerdigung eines im Hungerstreik gestorbenen Mandanten, wegen der Stellung einer Strafanzeige gegen Behörden oder der Übernahme eines Mandats für einen Hungerstreikenden. Grundlage sind jeweils die Anti-Terror-Vorschriften besonders § 169 des Strafgesetzbuchs.

Die aktuellen Rechtsreformen sind unzureichend, insbesondere hat sich die Praxis eher noch verschärft. Selbst die Abschaffung der Todesstrafe ist an Ausnahmen gebunden.

Zu einzelnen Punkten informierte sie: Es gibt ein Beschleunigungsgebot, wonach Verhandlungstage innerhalb eines Monats fortgesetzt werden müssen, für politische Prozesse gelten aber Sonderregeln, sodaß diese Prozesse deutlich länger dauern.
Die Dauer der Untersuchungshaft soll - nach einer Gesetzesänderung vom Mai 2002 - sechs bis zwölf Monate dauern, auch in Sachen, die beim Staatssicherheitsgericht verhandelt werden.
Es gibt eine Entschädigungspflicht für Untersuchungshaft nach einem Freispruch. Praxis in politischen Verfahren sei aber immer eine kleine Freiheitsstrafe zu verhängen, ein Fall von Entschädigung sei ihr hier nicht bekannt.

11. Prozeßbeobachtung am 28.8.2002

Das Verfahren 2002/272 fand gegen Zeki Dogan und 18 weitere Angeklagte - mehrere davon seit November 2001 in Untersuchungshaft - vor dem Staatssicherheitsgericht Istanbul statt. Alle sind angeklagt, "Mitglied in einer bewaffneten Bande" zu sein. Dabei geht es um die polizeiliche Räumung eines Hauses in dem im November 2001 ein Solidaritätshungerstreik gegen Isolationshaft durchgeführt wurde. Bei der Stürmung wurden vier Hungerstreikende bzw Unterstützer getötet und zahlreiche Personen verletzt. Gegen die Polizeiaktion wurden Parolen gerufen, Barrikaden in und außerhalb des Gebäudes errichtet und - laut Anklage - Molotowcocktails geworfen.

Vor dem abgeriegelten Gerichtsgebäude hatten sich dutzende Menschen versammelt. Für den Zugang mußte man durch eine Sicherheitsschleuse gehen und seinen Ausweis abgeben. Im kleinen Gerichtssaal befanden sich etwa 25 Zuschauer, neben unserer Delegation Familienangehörige und Journalisten mit besonderer Zulassung. Darüber hinaus waren ständig 15 bis 20 z.T. bewaffnete Sicherheitskräfte im Raum, es gab eine auf die Zuschauer gerichtete Videokamera. Weil dem Vater eines Angeklagten der Zugang verwert wurde, gab es einen Wortwechsel zwischen Gericht, einem Zuhörer und den Anwälten. Das Gericht bestand aus drei Richtern, der Staatsanwalt saß mit auf der Gerichtsbank, direkt neben den Richtern.

Nach der Personalienfeststellung und Anklageverlesung erhielten die Angeklagten die Möglichkeit zu einer Stellungnahme. Alle Angeklagten widersprachen der Anklage und machten politische Ausführungen insbesondere zur Isolationshaft (einige waren selbst Gefangene mit Isohafterfahrung gewesen). Ein Angeklagter führte - sinngemäß - aus: Ich bin das Opfer, warum stehen nicht die Polizisten vor Gericht. Ich wollte mich selbst anzünden, die Polizei hat keine Gummigeschosse verwendet, sondern scharf geschossen, dabei wurde ich verletzt. Ich habe das Strafgesetzbuch gelesen und meine Anwälte befragt, einen Hungerstreik durchzuführen ist nicht strafbar.

Die Verteidigung führten sieben Anwältinnen und Anwälte. Sie wiesen die Anklage zurück und beantragten die Aufhebung der Untersuchungshaft. Von der Verteidigung wurde die fehlende Verfolgung der an der Räumung beteiligten Polizeibeamten gerügt. Zum Nachweis, daß im Gegensatz zur Anklage nicht nur Gummimunition benutzt wurde, übergab ein Verteidiger vor Ort gesammelte Gewehrmunition, Tränengasgranaten und CS-Gas-Patronen dem Gericht als Beweismittel. Verwiesen wurde darauf, daß ein Hungerstreik nicht strafbar ist und der polizeiliche Angriff rechtswidrig war. Gerügt wurde, daß einige Angeklagte zur Aussage erpreßt und nicht auf ihr Schweigerecht hingewiesen wurden. Die Anklage sei unzulässig, weil es keine Zuordnung einzelner Angeklagter zu Handlungen gäbe. Auf Videos sei das Werfen von Molotowcocktails nicht dokumentiert.

Nach etwa drei Stunden wurde der Prozeß auf den 20.11.2002 vertagt. Die Untersuchungshaft dauert fort.




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