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Analysen und Beiträge
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Aufstand der Eiständigen
April 2001. Eine kleine banale Geschichte. Polizei eskortiert eine Jungnazi-Demo durch eine niedersächsische Kleinstadt. Aus den Reihen der Gegendemonstranten fliegt ein Ei. Ohne Treffer zerplatzt es auf deutscher Erde. Der Werfer wird ermittelt. Der Vorgang landet bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg. Die Banalität des Blöden beginnt. Die Akte geht zur Weiterermittlung zurück an die Polizei (Auftrag: "Gab es weitere Werfer oder Unruhestifter?"). Später folgt aktenmäßig eine mehrseitige komplexe Erörterung zum Thema "Ein rohes Ei ist keinesfalls ein ungefährlicher Gegenstand". Es kann trotz seines flüssig-weichen Inhalts Prellungen hervorrufen. Träger von Sehhilfen sind gefährdet und vielleicht gelangt zersplitterte Eierschale in den Augapfel. Das Ende dieser Realsatire war absehbar: Eine Anklage wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung (von Polizei und Nazis) nebst versuchter Sachbeschädigung (Uniformen und Faschoautos) und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Ei als mitgeführte Waffe). Als die juristische Anti-Antifa letzten Oktober anklagte, lag das Gedränge am Brandenburger Tor beim Aufstand der Anständigen 2000 doch schon fast ein Jahr und registrierte 9131 rechte Gewalttaten zurück. Seit dem Bundestagsbeschluß "Gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt" vom März 2001 war nichts passiert und sieben Monate verstrichen. Die Zeiten waren wieder unaufgeregter. Der sächsische Generalstaatsanwalt hatte verkündet, das Rufen von "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" sei nicht strafbar. Drei vom Rostock-Lichtenhagener Mob von 1992 kamen immerhin schon neun Jahre und 81 Nazi-Morde später vor Gericht. Die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Bundestages und andere wurden bei "Leipzig gegen Rechts" mit Pfefferspraypistolen der Polizei traktiert und zur Sitzblockadeauflösung ins Gebüsch geworfen. Krieg lag in der Luft. Mitinitiatoren von "Wir stehen auf für Menschlichkeit und Toleranz" am 9. November 2000 setzten ihn durch, machten für ihn PR oder kümmerten sich um die Sicherheit der Heimatfront. Deshalb ist es eigentlich ganz normal, daß sich das Amtsgericht Uelzen mit Ei und Werfer beschäftigen wird. Eine kleine, banale Geschichte. Aber doch aus dem neuesten Deutschland. Nachtrag: Das Verfahren wurde gegen Zahlung von 300 Euro für die KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen eingestellt.
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