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Zum Auslaufen des Kronzeugengesetzes

Das wars: Zum Auslaufen des Gesetzes über den Kronzeugen in politischen Prozessen

Im Juni 1989 wurde ein Gesetz über die "Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten" erlassen. Danach erhielten "Täter oder Teilnehmer einer Straftat nach § 129a" erheblichen eigenen Strafnachlaß oder sogar Straffreiheit, wenn sie geplante Aktionen oder gesuchte Personen den Strafverfolgungsbehörden verrieten. Das Gesetz war zeitlich begrenzt, wurde mehrmals verlängert und lief zum 31.12.1999 endgültig aus.

Entstehungsgeschichte

Kronzeugen hat es auch ohne eine gesetzliche Grundlage für den Umgang mit ihnen gegeben. In den 70er Jahren hießen sie Hoff, Ruhland oder Müller und gehörten zur Peripherie der RAF. In vielen Prozessen der damaligen Zeit machten sie belastende Aussagen und verschwanden mit Geld und neuer Identität ins Nirgendwo. Ein obskurer Kronzeuge stand auch im Mittelpunkt des längsten politischen Prozesses der deutschen Rechtsgeschichte. Nach rund 15 Jahren wurde 1992 ein Verfahren in Berlin eingestellt - der "Schmücker-Prozeß" -, in dem es um die Erschießung eines Informanten des VS ging. Zuvor waren die Angeklagten dreimal zu lebenslänglich verurteilt worden, jedesmal erfolgte aber eine Urteilsaufhebung.

Rechtspolitischer Hintergrund für die Gesetzesinitiative Ende der 80er war zum einen ein "Ermittlungsnotstand". Zu dem Zeitpunkt gab es für die RAF-Aktionen dieses Jahrzehnts eingestandenermaßen keine kriminalistischen Ansätze für Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt. Hier sollte Abhilfe versucht werden. Zum anderen wurde anfangs auch erhofft, einen moralischen Einbruch in die "terroristischen Strukturen" zu erzielen indem reuige Ex-Terroristen vorgeführt werden. Ein Vorbild mag Italien gewesen sein, daß - nicht ohne Erfolg -eine vergleichbare Rechtsnorm für dortige "Petiti" geschaffen hatte.

Praxis

Eine praktische Bedeutung erlangte das Gesetz in den 90er Jahren in Staatsschutzverfahren gegen die RAF und die PKK.

1990 waren mehrere ehemalige RAF-Mitglieder in der DDR verhaftet worden, die seit längerer Zeit dort unter anderer Identität im Exil lebten. Bis auf eine Ausnahme waren sie bereit als Kronzeugen aufzutreten. Die Ermittlungsakten zeigen, daß allen mit einer lebenslänglichen Haftstrafe gedroht wurde. Das Gesetz wurde ihnen erläutert und der "deal" perfekt gemacht. Im Ergebnis erhielten alle zeitlich begrenzte eigene Strafen, eine Entlassung schon nach der Hälfte der Zeit und umfangreiche Vergünstigungen im Strafvollzug z.B. externe Ausbildungsmöglichkeiten. Die zu erbringende Gegenleistung bestand in belastenden Aussagen, einige mußten/durften auch in TV-Interviews ihre "Verstrickung in den Terrorismus" darstellen.
Anfang der 90er legte auch das frühere RAF-Mitglied P.-J. Boock, zu der Zeit bereits selbst in Strafhaft, gegenüber der Bundesanwaltschaft eine "Lebensbeichte" ab, ermöglichte neue Anklagen und erdealte sich einen Studienplatz und ein vorzeitiges Strafende.

Auf diese Aussagen gestützt fanden gegen andere RAF-Gefangene, die zum Teil schon zu lebenslänglich verurteilt waren, neue Prozesse statt. Ein - jetzt - mehrfaches Lebenslänglich bedeutet real, daß sich die Mindesthaftzeit noch weiter nach oben entwickelt.

Zwei weitere RAF-Gefangene, deren Strafen zeitlich befristet waren, wurden in den "Kronzeugenprozessen" erstmals zur Höchststrafe verurteilt.

In mehreren Verfahren gegen eine "terroristische Vereinigung" innerhalb der PKK hieß der Kronzeuge Cetiner. Er wurde wegen Mordes nur zu drei Jahren Haft verurteilt. Im Gegenzug war er monatelang Zeuge vor den Oberlandesgerichten in Düsseldorf oder Celle. Kein besonders guter für die Bundesanwaltschaft. Seine Aussagen blieben so wirr und widersprüchlich, daß die Zahl der darauf gestützten Verurteilungen nicht die erwartete Vorgabe erfüllte. Ein anderer kurdischer - sehr junger - Kronzeuge ist an der von ihm verlangten Rolle zerbrochen und hat sich das Leben genommen.

Kritik

Kritik an dem Kronzeugengesetz hat es von mehreren Seiten und in verschiedener Form gegeben.

In Gerichtssälen erfolgte eine Auseinandersetzung mit den "gekauften Zeugen" meist in detaillierter Kleinarbeit um Widersprüche herauszustellen oder mittels Einstellungsanträgen, weil Kronzeugenprozesse keine juristische Legitimität haben können.

Auch viele Strafrechtswissenschaftler, Anwaltsorganisationen und Strafverteidigervereinigungen und RechtspolitikerInnen von PDS oder den Grünen waren gegen das Gesetz. Die Anti-Repressionsbewegung thematisierte die Frage auch, ohne ein Schwergewicht darauf zu legen.
Hauptkritikpunkte waren schwerwiegende Abweichungen von rechtstaatlichen Grundsätzen. Auf einer Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages hat 1992 selbst der damalige Generalbundesanwalt von Stahl die - ursprünglich von ihm geteilte Kritik - in die Worte gefaßt: "Die Durchbrechung des Legalitätsprinzips in einer sehr massiven Form, die Förderung des Denunziantentums, die Frage des gekauften Zeugen, keine Öffentlichkeit bei der Verhandlung mit dem Kronzeugen, zu viel Macht für den Generalbundesanwalt...all dies leuchtete mir zunächst ein."

Kritik gab es auch durch einzelne Medienberichte. Vor laufenden Fernsehkameras widerrief z.B. ein Siegfried Nonne seine Aussage beim BKA, er habe Teilnehmer an der RAF-Aktion gegen den Bankier Herrhausen bei sich beherbergt Man habe ihn zu dieser Aussage gezwungen. Später "verbrannte" dieser Kronzeuge völlig, weil ein Gutachten ihn als Psychopath entlarvte.

Perspektiven

Warum wurde das Gesetz nicht verlängert? Wie geht es weiter?

Gemessen an den ursprüngliche Zielen hat sich die Kronzeugenregelung als eher uneffektiv erwiesen. Sie stand nie im Zentrum einer Anti-Terror-Politik. Die auch vom Staatschutzapparat ernstzunehmende Kritik ist nicht verstummt. Verhaftete aus linken Zusammenhängen zu Aussagen zu veranlassen funktioniert generell auch ohne rechtliches Beiwerk . Der Abschied von diesem Gesetz ist deshalb nicht schwer gefallen. Anfang der 80er hatte mangels Erfolge übrigens auch die britische Justiz auf den Kronzeugeneinsatz zur IRA-Bekämpfung wieder verzichtet.

Die gesetzliche und apparative Mauer der Repression steht. Ein Stein ist herausgenommen. Nicht mehr, nicht weniger.




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