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Analysen und Beiträge
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Jetzt bläst der Wind – jetzt wird gesegelt.
Der >>11. September<< und die
bundesrepublikanische Sicherheitspolitik Als am frühen Vormittag des 11. September 2001 zwei Flugzeuge in die Türme des World Trade Center in New York flogen und eine weitere Maschine in das Pentagon in Washington, gab es in den Medien der Welt lange Zeit nur ein Thema. Das Datum der Anschläge, die vielen Toten und die Bilder wirken nach. „Nach diesem Dienstag wird nichts mehr sein wie zuvor“, (1) war eine vielgehörte Einschätzung. Obwohl auch die kritische Befürchtung verbreitet war, es werde alles so bleiben, wie es ist, nur schlimmer. Auch die Warnung der indischen Autorin und Aktivistin Arundhati Roy aus demselben Monat (2) wurde Wirklichkeit. „Die Regierung Amerikas, und wohl Regierungen überall auf der Welt, werden die Kriegsatmosphäre als Vorwand benutzen, um Meinungsfreiheit und andere Bürgerrechte einzuschränken…ethnische und religiöse Minderheiten zu schikanieren, Haushaltseinsparungen vorzunehmen und viel Geld in die Militärindustrie zu stecken.“ Die völkerrechtswidrigen Angriffskriege gegen Afghanistan und den Irak, das rechtswidrige Internierungslager in Guantanamo, die Folterzentren von Abu Ghureib, Bagram oder an geheimen Orten, extralegale Hinrichtungen mittels Drohnenangriffen aber auch der Abbau von Bürgerrechten, sollten und sollen durch den „11. September“ ihre Legitimation finden. Der Impuls Unmittelbar nach diesem Tag begannen auch in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union umfangreiche politische und gesetzgeberische Aktivitäten. Schon am 19. September 2001 legte die Kommission der Europäischen Gemeinschaft einen 24seitigen Maßnahmenkatalog als „Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Terrorismusbekämpfung“ vor. (3) In Berlin verabschiedete der Bundestag im November ein „1. Anti-Terror-Paket“, dem 2002 noch ein weiteres folgte. Dadurch wurden Bestimmungen in rund 100 Gesetzen neu geschaffen oder verschärft. Von strengeren Sicherheitsüberprüfungen für das Personal von Flughäfen, Krankenhäusern oder „sicherheitsrelevanten“ Orten, über das Strafrecht bis zum Vereinsrecht. Natürlich ist der „11.September“ nicht eine „Stunde Null“ der deutschen Sicherheitspolitik gewesen. Ein hochentwickeltes und ausdifferenziertes System der staatlichen Sicherheit, von Ausforschung bis Repression, nebst allen dazu gehörenden Gesetzen und Apparaten, gab es schon lange. (4) Der Impuls des „11.September“ war aber in der ersten Phase von politisch-legislativen Maßnahmen sehr stark und die Folgewirkung dauert an, weil auch die Bundesregierung (von welchen Parteien auch getragen) im militärischen und polizeilichen „Krieg gegen den Terror“ steht und es eine Große Koalition für „Innere Sicherheit“ im Bundestag gibt. Dies schafft bis heute, medial vermittelt, gesellschaftliche Akzeptanz. „Jetzt bläst der Wind, jetzt wird gesegelt“ lautete in den Jahren 2001/02 ein kritisch gemeinter Satz zur Charakterisierung der beschleunigten Umsetzung von „Anti-Terror-Politik“. Gemeint war, dass lange nicht mehrheitsfähige Gesetzesinitiativen aus der ministeriellen Schublade gezogen, Mittelerhöhungen für Ämter und Dienste bewilligt und rechtsstaatliche Bedenken bei Gesetzesverschärfungen ignoriert wurden. Mit dem zeitlichen Abstand von zehn Jahren soll auf die Entwicklung in vier Bereiche näher eingegangen werden, Den Sicherheitsapparat, das politische Strafrecht, die Praxis der „schwarzen Listen“ für Organisationen und Personen und auf das jetzt nicht mehr so neue Feindbild des „Islamismus“. Die Ausgangsfrage ist dabei: Was hat Kontinuität, was wurde modernisiert, was ist wirklich neu. Der Apparat Von 2001 bis 2011 haben sich der Umfang und die generelle Ausrichtung des Sicherheitsapparates nicht wesentlich verändert. Der Apparat besteht weiter aus Polizei, den Dienststellen des Bundeskriminalamts (BKA) und der Landeskriminalämter, den polizeilichen Sonderkommandos, der Bereitschaftspolizei und der (2005 umorganisierten) Bundespolizei, dem Bundesamt und den Landesämtern für Verfassungsschutz, dem Amt für Sicherheit der Bundeswehr und dem Bundesnachrichtendienst. Dazu kommen im Bereich der politischen Justiz die Bundesanwaltschaft als Anklagebehörde und die Staatsschutzsenate der Oberlandesgerichte, die für die meisten politischen Verfahren zuständig sind. Dieser Apparat umfasst rund 300.000 Personen (ganz überwiegend in der uniformierten Polizei) und hat ein Budget von mehreren Milliarden Euro. Neue Mittel – explizit zur Finanzierung der Anti-Terror-Pakete - wurden dabei durch die Erhöhung der Tabaksteuer 2002/03 aufgebracht. Innerhalb der Organe wurde dem „islamistischen Terrorismus“ stärkere Bedeutung gegeben. Darauf bezogene Fachabteilungen wurden eingerichtet, arabischsprachige Experten angeworben, Datenbanken zusammengestellt und nationale wie internationale Koordination und Vernetzung voran getrieben. Ein hohes Niveau erreicht hat die Staatsschutztechnologie beispielsweise mit Möglichkeiten zur Bewegungskontrolle, Telekommunikationsüberwachung, Datenspeicherung- und Rasterung und der biometrisch oder audiovisuellen Überwachung. Der starke Anstieg der Internetnutzung führt zum Einsatz verdeckter Ermittler in sozialen Netzwerken (5), die staatschutzmäßige Nutzung von Gesichtsfelderkennung im Netz wäre ein nächster Schritt. (6) Für den „Cyber War“ ist ein Zentrum eingerichtet worden. Maßnahmen der datengestützten Fahndung wie die Vorratsdatenspeicherung bleiben staatlicherseits gewollt. Erweitert hat sich die Europäisierung der Sicherheitspolitik. Die Polizeibehörde Europol gibt es schon seit 1999, zugenommen hat die europaweite Koordination bei Fahndung, Datenvernetzung und Auslieferung. Seit Jahren gibt es auch eine Zusammenarbeit in Staatsschutzsachen mit außereuropäischen Partnerländern wie der Türkei. Ohne Rücksicht auf rechtsstaatliche Verluste. Das historisch aus Nazi-Diktatur und Gestapo-Willkür begründete und notwenige Verbot der Trennung der Arbeit von Polizei und Geheimdiensten wird fortschreitend ausgehöhlt, durch Datenaustausch zwischen diesen Institutionen in Rahmen der Antiterrordatei und der Verstärkung der informellen Zusammenarbeit. « ZurückInnere Sicherheit am Beginn des 21. Jahrhunderts
Politik der Inneren Sicherheit am Beginn des 21 Jahrhunderts Zuckerbrot und Peitsche - auf diese Grundformen läßt sich die Herrschaftssicherung auch in der BRD des beginnenden 21. Jahrhunderts zurückführen. Gemeint ist die Methode der Integration, der politischen und materiellen "Befriedung" und die Repression als Form der "Ausschaltung" von Organisationen und politischen Zielen mit staatlichen Zwangsmitteln. Die vergangenen 100 Jahre im kapitalistischen Deutschland haben unterschiedlich, teilweise sich vermischende Praktiken der "inneren Sicherheit" gezeigt. Gegenwärtig dominiert weiterhin als Hauptform die Integration. Konsum, Medien, Bildungssystem, individualistische Wertorientierungen u.a. sollen für Ruhe im Land sorgen. Die Folgen sind bekannt: Gegen den real existierenden Kapitalismus, gegen Sozialabbau und Krieg gibt es Proteste, die Masse der Bevölkerung ist aber passiv oder loyal. Systemoppositionelle Kräfte verfügen über geringen Einfluß. Im folgenden Text geht es um die andere Seite. Es soll ein Blick geworfen werden auf das bestehende staatliche Repressionssystem, die Kriminalisierung linker Bewegungen und die Fragen demokratischer Gegenwehr.
Staatliche Sicherheitspolitik hatte im vergangenen Jahrhundert unterschiedliche Formen und Methoden, es gab Brüche etwa nach 1945, aber auch Kontinuität z.B. im dominierenden Feindbild des Antikommunismus. Vor 30 Jahren begann unter dem Schlagwort der Inneren Sicherheit eine umfassende Modernisierung und Reorganisation. Es entstand ein qualitativ neues Sicherheitssystem, dessen Aufbau seit einiger Zeit abgeschlossen ist, dessen Ausbau aus der Natur der Sache heraus sich fortentwickelt. Das System läßt sich auf drei "Ringe" reduzieren. Diese umhüllen das Schutzgut - die kapitalistische Eigentums- und Gesellschaftsordnung - und ergeben das abgestufte Instrumentarium, das die repressive Form von Herrschaftsausübung ermöglicht. Den äußeren Sicherheitsring bildet der Binneneinsatz der Armee. Dafür gibt es neben politischen Gründen auch von der Rechtsgrundlage her eine hohe Einsatzschwelle. Das Grundgesetz - in diesem Punkt geändert durch die Notstandsgesetze - stellt die Voraussetzung auf, daß polizeiliche Maßnahmen nicht mehr ausreichen und die Operation "zur Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer" dient. Personelles Rückgrat in diesem Ring sind die Heimatschutzbrigaden und Kommandos der Krisenreaktionskräfte der Bundeswehr. Dazu kommen in der BRD stationierte NATO-Soldaten als zusätzliches Potential. Aktivierbare Kräfte: Über 100000 . Der mittlere Ring umfaßt den Einsatz von Bundesgrenzschutz, Bereitschaftspolizei und teilweise der polizeilichen Sonderkommandos. Hauptbereich ist der dezentrale Einsatz im größeren Verband mit schneller Mobilisierung für besondere Lagen (Demonstrationen, Räumungen, Sperrungen) im ganzen Bundesgebiet. Die Sonderkommandos erfüllen in diesem Ring die Aufgabe, einzelfallbezogene Aktionen gegen kleine Personengruppen vorzunehmen. Kräftepotential hier: ca. 50000. Der innere Ring durchdringt und umschließt die Gesellschaft der Bundesrepublik direkt. Der Binneneinsatz der Armee bleibt der letzte "Berstschutz" des Systems. An historischem Mißbrauch fehlt es in der deutschen Geschichte nicht. Aktuell hat CDU-Schäuble auf der Münchner Konferenz für Sicherheitspolitik im Februar dafür plädiert, eine Bundeswehrreform müsse die Nutzung der Streitkräfte zur Polizeiunterstützung bei der Bekämpfung von "organisierter Kriminalität und Terrorismus" ermöglichen. Auch sollte nicht übersehen werden, daß durch die auf Kriegführung geänderte Militärdoktrin der Bundeswehr praktische Erfahrungen beim Besetzen, Befrieden und Sichern - zunächst fremder Länder - gesammelt werden soll. Demgegenüber gehören Einsätze im Bereich des mittleren Rings seit langer Zeit zur "Normallage". Bereitschaftspolizei, BGS und Sonderkommandos sind in ständigem Dienst oder Bereitschaft, ihre Logistik, Einsatztaktik oder Ausrüstung wird fortlaufend modernisiert. Wesentliche Veränderungen passieren im Bereich des inneren Rings. Es vollziehen sich Veränderungen bei den gesetzlichen Grundlagen, bei der Nutzung modernster wissenschaftlich-technischer Entwicklungen für den Staatsschutz, bei der Internationalisierung der Arbeit oder der Neudefinition der Tätigkeit von Teilen der Geheimdienste. Aus der historischen Entwicklung betrachtet, handelt es sich nicht um eine neue Form des Sicherheitssystems, sondern um seine Perfektionierung. Neben konstanten Entwicklungen zeigen sich auch Veränderungen. Neue Momente des Sicherheitssystems Fast alle "Anti-Terror-Gesetze" der 70er und 80er Jahre sind noch in Kraft Zunehmen wird eine Internationalisierung der Arbeit von Staatsschutzorganen. Grundlage dafür ist das im Aufbau befindliche Projekt EUROPOL, eine gemeinsame Polizeibehörde der EU-Staaten. In Angriff genommen werden multinationale Fahndungsmaßnahmen, flankiert von einer gemeinsamen Datenbank und einem erleichterten Auslieferungsrecht. Seit längerer Zeit werden modernste wissenschaftlich-technische Innovationen für den Bereich der "inneren Sicherheit" dienstbar gemacht. Diese Tendenz setzt sich fort. Realität und nicht Zukunftsversion sind vielfältige Formen von Datenabgleich, satellitengestützte Fahndung, molekulargenetische Zuordnung von Körperzellen zu Personen oder die computergestützte Überwachung aller Kommunikationswege. So verfügt der Bundesnachrichtendienst (BND) über Großrechner, die Telefonleitungen auf der Jagd nach Informationen auf bestimmte Begriffe hin durchsuchen können. Solche Programme können auch per Stimmfrequenzanalyse die Kommunikation einer bestimmten Zielperson herausfiltern. Der BND als Auslandsspionagedienst setzt auch nach dem Wegfall der Systemkonkurrenz in Europa seine Aktivitäten jenseits der BRD-Grenzen fort. Die Kriegsoption der deutschen Außenpolitik vermehrt hierbei die Aufgaben. Darüberhinaus gibt es Ansätze zu einer Reserveinstrument der Repression bleiben Parteiverbote, denen nach dem KPD-Verbot von 1956 kein weiteres gefolgt ist. Juristisch einfacher zu handhabende Organisations- und Vereinsverbote entfalten aber eine Wirkung. In der Vergangenheit waren davon fast ausschließlich ausländische Gruppen betroffen. Die Praxis des Betätigungsverbotes gegen die PKK zeigt, wie dies Grundlage für anhaltende Kriminalisierung bis hin zum Spendensammeln darstellt. Seit 10 Jahren nimmt der Umfang der politische Justiz - gemessen an Verfahren und verhängten Strafen (wieder) zu. In großer Zahl gab es auch Verfahren gegen Menschen aus kurdischen und teilweise aus türkischen Bewegungen. So gibt es zur Zeit mindestens 150 politische Gefangene in deutschen Gefängnissen. Dazu gehören die Verurteilten der Anti-DDR-Siegerjustiz und ehemalige Kundschafter für den Frieden der DDR-Dienste, PKK-AktivistInnen und Angehörige der türkischen Gruppe DHKP-C. In Haft sind auch Personen, die in den 70er und 80er Jahren bewaffnete Anschläge begangen haben sollen. Teilweise seit mehr als 20 Jahren warten darüberhinaus noch sechs Gefangene der aufgelösten RAF auf ihre Freilassung.
Eine bildliche Vorstellung der existierenden repressiven Seite des Systemschutzes wäre das Bild eines Eisbergs: Ein Teil ist sichtbar, viel ist noch unter der Oberfläche, die Bedrohung ist deutlich. Eingangs war von den zwei Grundformen der Herrschaftssicherung die Rede, die natürlich auch in einem Wechselverhältnis stehen und sich ergänzen. Sichere Prognosen für die Zukunft gibt es nicht. Als Tendenz ist aber deutlich, daß der integrative Kurs durch soziale Zugeständnisse, Massentourismus und Individualkonsum, der Jahrzehnte der alten BRD prägte, so nicht mehr aufrechterhalten werden soll. Inwieweit Systemloyalität durch entpolitisierende Medien, Ausgrenzung und Spaltung auch "unten" in der Gesellschaft sowie einen neuen "Berliner Republik-Nationalismus" erreicht werden kann, bleibt offen. Die Geschichte zeigt, daß ein Kurs der Aggression nach außen auch mit Reaktion nach innen verbunden war. Offen ist vor allen Dingen, wie und wie schnell gesellschaftliche Alternativen wieder sichtbar werden. Aktuell und für einen überschaubaren Zeitraum gilt, daß Teil der allgemeinen Rechtsentwicklung auch der Abbau demokratischer Rechte und der fortschreitende Aufbau eines umfassenden und ausdifferenzierten Sicherheitssystems ist. Unbestritten dominiert eine reaktionäre Entwicklung. Gegenläufige historische Momente sollten aber auch gesehen werden: Die Beendigung der politischen Justiz der Adenauer-Zeit (auch wenn die Verfolgten noch nicht rehabilitiert sind), die Bewegung gegen die Berufsverbote (auch wenn diese viel "Abschreckung" bewirkt haben), oder der massenhafte Volkszählungs-Boykott der 80er (auch wenn heute viel größere Datensammlungen bestehen). Aktuell positiv ist die konkrete Solidaritätsarbeit für unmittelbar von Repression Betroffene und Gefangene, sind linke und humanistische Initiativen für die Abschaffung von undemokratischen Gesetzen oder zur Enthüllung von Staatsschutzpraktiken. Gut ist jede selbstbewußte Wahrnehmung demokratischer Rechte oder wenn 8000 Demonstranten wie im Februar in Berlin gegen die Todesstrafe für Mumia Abu Jamal und für die Freiheit für alle politischen Gefangenen auf die Straße gehen.
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