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Analysen und Beiträge
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Jetzt bläst der Wind – jetzt wird gesegelt.
Der >>11. September<< und die
bundesrepublikanische Sicherheitspolitik Als am frühen Vormittag des 11. September 2001 zwei Flugzeuge in die Türme des World Trade Center in New York flogen und eine weitere Maschine in das Pentagon in Washington, gab es in den Medien der Welt lange Zeit nur ein Thema. Das Datum der Anschläge, die vielen Toten und die Bilder wirken nach. „Nach diesem Dienstag wird nichts mehr sein wie zuvor“, (1) war eine vielgehörte Einschätzung. Obwohl auch die kritische Befürchtung verbreitet war, es werde alles so bleiben, wie es ist, nur schlimmer. Auch die Warnung der indischen Autorin und Aktivistin Arundhati Roy aus demselben Monat (2) wurde Wirklichkeit. „Die Regierung Amerikas, und wohl Regierungen überall auf der Welt, werden die Kriegsatmosphäre als Vorwand benutzen, um Meinungsfreiheit und andere Bürgerrechte einzuschränken…ethnische und religiöse Minderheiten zu schikanieren, Haushaltseinsparungen vorzunehmen und viel Geld in die Militärindustrie zu stecken.“ Die völkerrechtswidrigen Angriffskriege gegen Afghanistan und den Irak, das rechtswidrige Internierungslager in Guantanamo, die Folterzentren von Abu Ghureib, Bagram oder an geheimen Orten, extralegale Hinrichtungen mittels Drohnenangriffen aber auch der Abbau von Bürgerrechten, sollten und sollen durch den „11. September“ ihre Legitimation finden. Der Impuls Unmittelbar nach diesem Tag begannen auch in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union umfangreiche politische und gesetzgeberische Aktivitäten. Schon am 19. September 2001 legte die Kommission der Europäischen Gemeinschaft einen 24seitigen Maßnahmenkatalog als „Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Terrorismusbekämpfung“ vor. (3) In Berlin verabschiedete der Bundestag im November ein „1. Anti-Terror-Paket“, dem 2002 noch ein weiteres folgte. Dadurch wurden Bestimmungen in rund 100 Gesetzen neu geschaffen oder verschärft. Von strengeren Sicherheitsüberprüfungen für das Personal von Flughäfen, Krankenhäusern oder „sicherheitsrelevanten“ Orten, über das Strafrecht bis zum Vereinsrecht. Natürlich ist der „11.September“ nicht eine „Stunde Null“ der deutschen Sicherheitspolitik gewesen. Ein hochentwickeltes und ausdifferenziertes System der staatlichen Sicherheit, von Ausforschung bis Repression, nebst allen dazu gehörenden Gesetzen und Apparaten, gab es schon lange. (4) Der Impuls des „11.September“ war aber in der ersten Phase von politisch-legislativen Maßnahmen sehr stark und die Folgewirkung dauert an, weil auch die Bundesregierung (von welchen Parteien auch getragen) im militärischen und polizeilichen „Krieg gegen den Terror“ steht und es eine Große Koalition für „Innere Sicherheit“ im Bundestag gibt. Dies schafft bis heute, medial vermittelt, gesellschaftliche Akzeptanz. „Jetzt bläst der Wind, jetzt wird gesegelt“ lautete in den Jahren 2001/02 ein kritisch gemeinter Satz zur Charakterisierung der beschleunigten Umsetzung von „Anti-Terror-Politik“. Gemeint war, dass lange nicht mehrheitsfähige Gesetzesinitiativen aus der ministeriellen Schublade gezogen, Mittelerhöhungen für Ämter und Dienste bewilligt und rechtsstaatliche Bedenken bei Gesetzesverschärfungen ignoriert wurden. Mit dem zeitlichen Abstand von zehn Jahren soll auf die Entwicklung in vier Bereiche näher eingegangen werden, Den Sicherheitsapparat, das politische Strafrecht, die Praxis der „schwarzen Listen“ für Organisationen und Personen und auf das jetzt nicht mehr so neue Feindbild des „Islamismus“. Die Ausgangsfrage ist dabei: Was hat Kontinuität, was wurde modernisiert, was ist wirklich neu. Der Apparat Von 2001 bis 2011 haben sich der Umfang und die generelle Ausrichtung des Sicherheitsapparates nicht wesentlich verändert. Der Apparat besteht weiter aus Polizei, den Dienststellen des Bundeskriminalamts (BKA) und der Landeskriminalämter, den polizeilichen Sonderkommandos, der Bereitschaftspolizei und der (2005 umorganisierten) Bundespolizei, dem Bundesamt und den Landesämtern für Verfassungsschutz, dem Amt für Sicherheit der Bundeswehr und dem Bundesnachrichtendienst. Dazu kommen im Bereich der politischen Justiz die Bundesanwaltschaft als Anklagebehörde und die Staatsschutzsenate der Oberlandesgerichte, die für die meisten politischen Verfahren zuständig sind. Dieser Apparat umfasst rund 300.000 Personen (ganz überwiegend in der uniformierten Polizei) und hat ein Budget von mehreren Milliarden Euro. Neue Mittel – explizit zur Finanzierung der Anti-Terror-Pakete - wurden dabei durch die Erhöhung der Tabaksteuer 2002/03 aufgebracht. Innerhalb der Organe wurde dem „islamistischen Terrorismus“ stärkere Bedeutung gegeben. Darauf bezogene Fachabteilungen wurden eingerichtet, arabischsprachige Experten angeworben, Datenbanken zusammengestellt und nationale wie internationale Koordination und Vernetzung voran getrieben. Ein hohes Niveau erreicht hat die Staatsschutztechnologie beispielsweise mit Möglichkeiten zur Bewegungskontrolle, Telekommunikationsüberwachung, Datenspeicherung- und Rasterung und der biometrisch oder audiovisuellen Überwachung. Der starke Anstieg der Internetnutzung führt zum Einsatz verdeckter Ermittler in sozialen Netzwerken (5), die staatschutzmäßige Nutzung von Gesichtsfelderkennung im Netz wäre ein nächster Schritt. (6) Für den „Cyber War“ ist ein Zentrum eingerichtet worden. Maßnahmen der datengestützten Fahndung wie die Vorratsdatenspeicherung bleiben staatlicherseits gewollt. Erweitert hat sich die Europäisierung der Sicherheitspolitik. Die Polizeibehörde Europol gibt es schon seit 1999, zugenommen hat die europaweite Koordination bei Fahndung, Datenvernetzung und Auslieferung. Seit Jahren gibt es auch eine Zusammenarbeit in Staatsschutzsachen mit außereuropäischen Partnerländern wie der Türkei. Ohne Rücksicht auf rechtsstaatliche Verluste. Das historisch aus Nazi-Diktatur und Gestapo-Willkür begründete und notwenige Verbot der Trennung der Arbeit von Polizei und Geheimdiensten wird fortschreitend ausgehöhlt, durch Datenaustausch zwischen diesen Institutionen in Rahmen der Antiterrordatei und der Verstärkung der informellen Zusammenarbeit. « ZurückDie Anwälte der Roten Hilfe Deutschlands
Einleitung zum Buch "Die Anwälte der Roten Hilfe Deutschlands - Politische Strafverteidiger in der Weimarer Republik" Am Ende der Weimarer Republik gab es im Deutschen Reich etwa 20000 Anwälte. Dieses Buch handelt von gut 300 von ihnen. Sie waren etwas besonderes. Alle arbeiteten als politische Strafverteidiger zwischen 1919 und 1933, in zahlreichen Prozessen, aus unterschiedlichen Motiven und viele für die Rote Hilfe. Als der Kaiser ging blieben seine Juristen. Heute wird historisch nicht mehr bestritten, daß Richterschaft und Staatsanwälte nach 1919 in ihrer großen Mehrzahl antidemokratisch und reaktionär orientiert waren. Fast alle fand man nach 1933 im "NS-Rechtswahrerbund" wieder. Diese Justiz der Weimarer Republik führte zehntausende von Ermittlungsverfahren und Prozesse gegen links und es gab tausende von politischen Gefangenen. Gegen die staatliche Repression entstand die Schutz- und Solidaritätsorganisation Rote Hilfe Deutschlands (RHD). Eingangs wird über die Vorgeschichte der RHD informiert, ihre satzungsmäßigen Aufgaben, die vielen Aktionen und Kampagnen. Wenig bekannt ist heute, daß es 1932 über 500000 Einzel- und Kollektivmitglieder gab und über die Jahre Millionen von Reichsmark für Inhaftierte und deren Familien und andere Aktivitäten gesammelt werden konnten. Die Ausstrahlung der Roten Hilfe war so groß, ihre Ziele so einsichtig, daß es gelang für Spendensammlungen oder Amnestieforderungen viele große Namen aus der künstlerischen und wissenschaftlichen Elite der Weimarer Republik zu gewinnen. Für diese Organisation arbeiteten mehrere hundert Rechtsanwälte - meist Männer, da ein Jurastudium für Frauen erst ab 1919 möglich war. Das Buch beschreibt das, was einige von ihnen den "Justizkrieg" nannten. Die Formen der Zusammenarbeit und die Diskussionen über die Strategie im Gerichtssaal, die "großen" Prozesse mit prominenten Angeklagten und die vielen Verfahren mit unbekannten Mandanten. Erlebbar werden Juristen mit hoher Professionalität, persönlichem Mut und großem Engagement Die Arbeit bestand aber nicht nur aus der Strafverteidigung, der Vertretung einer Nebenklage, Haftbesuchen oder der Mitarbeit in Untersuchungsausschüssen. Dokumentiert sind auch die Mitarbeit an einer politischen wie juristischen Schulung der Mitglieder der RHD und der Ausarbeitung einer leicht verständlichen "Rechtsliteratur von unten". Heute noch teilweise wegweisend waren die vorgelegten rechtspolitischen Vorstellungen z.B. zum Asylrecht oder zum humanitären Strafvollzug. Vom hohen Rang einer Diskussions- und Rechtskultur zeugt auch die Gründung der Internationalen Juristischen Vereinigung in deren Zeitung auch fachübergreifend etwa über eine fortschrittliche Sexualpolitik informiert wurde. Während die Mehrzahl ihrer Klienten den Kommunisten zumindest als Wähler nahegestanden haben, war nur eine Minderheit der Anwälte KPD-Mitglieder oder Sympathisanten. Der biografische Hauptteil des Buches belegt diesen Fakt und vieles mehr. Warum waren Anwälte bereit für kommunistische Mandanten vor Gericht aufzutreten, mit denen sie weder die großen politischen Ziele noch das gleiche kulturell-gesellschaftliche Milieu verband? Und waren taten dies in der Zeit 1931/32 erstmals bemerkenswert viele, als der Faschismus schon eine sehr reale Gefahr auch für "Kommunistenverteidiger" war? Bei mehr als 300 verschiedenen Lebensläufen gibt es immer subjektive Antworten auf diese Fragen. Verallgemeinernd lassen sich aber zwei Gründe nennen: Verteidigung der Demokratie und Antifaschismus. Unter den Anwälten der Roten Hilfe hat es scharfe - und scharfsinnige - marxistische Kritiker der Klassenjustiz und ihrer kapitalistischen gesellschaftlichen Basis gegeben. Diese Sichtweise blieb aber eine Mindermeinung. Große Übereinstimmung gab es jedoch in der Kritik an der reaktionären Justizpraxis, an Urteilen gegen Kunst- und Meinungsfreiheit und an Gesetzesverschärfungen oder der Sondergerichtsbarkeit. Das Grundfreiheiten und Menschenrechte verteidigt werden müssen und selbstverständlich auch für Kommunisten und andere Linke gelten, war ein breiter Konsens. Dazu kam nach dem Aufstieg der Nazi-Partei und dem immer offeneren SA-Terror eine Unterstützung derjenigen, die dem Faschismus entgegen traten oder seine Opfer wurden. Es war diese antifaschistisch-demokratische Grundlage die ein Bündnis der Anwälte schuf, zu dem der kommunistische Reichstagsabgeordnete und der gläubige katholische Demokrat gehören konnten, der parteilose Linke wie der links-liberale bürgerliche Jurist. Zu diesem bemerkenswerten Bündnis gehörten Anwälte aus den Großstädten und industriellen Ballungsgebieten aber auch aus der "Provinz" Groß war unter ihnen der Anteil von Juristinnen und Juristen jüdischer Abstammung. Eine breite wirksame Einheitsfront der Parteien und Gewerkschaften der Arbeiterbewegung gegen Hitler und seine Auftraggeber hat es nicht gegeben. Gegeben hat es parteiübergreifende antifaschistische Aktion "von unten" besonders aus der Arbeiterschaft und auch gemeinsamen Protest im gleichen Sinne aus Kreisen der Intelligenz. Von der Ernsthaftigkeit des Engagements dieser Juristen zeugt auch die Entwicklung nach 1933. Während die große Mehrzahl der Anwälte und ihrer Organisationen sich in den Nazi-Staat eingliederten, galt dies für die RHD-Anwälte nicht. Nur wenige machten ihren Frieden mit den Faschisten. Fast alle erhielten Berufsverbot, eine ganze Reihe beteiligte sich am Widerstand und wurde selber verfolgt. Im Exil auf mehreren Kontinenten beteiligten sich Anwälte an humanitärer Hilfe für andere Flüchtlinge oder an der Formierung der Hitler-Gegner. Ihre Namen finden sich auf den Deportationslisten in die Vernichtungslager und unter den Toten von Dachau und Bergen-Belsen. Überlebende und Zurückgekehrte gehörten nach der Befreiung 1945 aber auch zu denjenigen, die Konsequenzen aus der Geschichte ziehen wollten und dazu eine neue, demokratische Justiz mit aufbauen halfen. Die Arbeit an diesem Buch entstand aus dem Interesse, zu Unrecht Vergessene, ihre Arbeit, ihr Leben und ihren Kampf (wieder) öffentlich wahrnehmbar zu machen. Nicht nur wegen des zeitlichen Abstands von über 70 Jahren gestaltete sich die Spurensuche schwierig. In der alten Bundesrepublik gab es kaum, in der DDR nur wenig veröffentlichtes Material, meist über die Rote Hilfe als Gesamtorganisation. Die Hauptarbeit mußte durch langwierige Archivarbeit geleistet werden. Der Bestand der RHD im Bundesarchiv und die Kooperation mit lokalen und regionalen Archiven waren dabei die wichtigsten Quellen. Archive in der Russischen Föderation und Polen konnten bei dieser ungeförderten privaten Arbeit für weitergehende biografische Recherchen aus finanziellen Gründen nicht erschlossen werden. Im Ergebnis wird das erste Mal eine vollständige Liste der Anwälte der Roten Hilfe - und von Strafverteidigern in politischen Prozessen der Weimarer Republik ohne Anbindung an die RHD - vorgelegt. Das, wofür die Anwälte standen und wogegen sie auftraten ist auch heute nicht beendet. Zustimmen kann man der Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Frau Prof. Limbach, wenn sie 1998 bei einer Gedenkveranstaltung für den im KZ Dachau umgekommenen RHD-Anwalt Hans Litten ausführt: "Wir dürfen nicht die Augen davor verschließen, daß wir vor der Wiederkehr nazistischen und rassistischen Ungeistes nicht gefeit sind". (1) Gibt es ein "Vermächtnis" der Anwälte dann dies: Für eine Gesellschaft einzutreten, in der Freiheit, Demokratie und Menschenrechtsschutz gegeben sind. In diesem Land und in der Welt.
(1) Mitteilungen der Bundesrechtsanwaltskammer Nr. 2/1998, S. 60
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